Prof. Dr. A. Lienhard

Die kooperative Aufgabenerfüllung lässt sich auch verfassungs- rechtlich legitimieren.

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Aus für private Start-ups im Innovationspark?

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Dübendorf entscheidet an der Urne über die Umzonung des Flugplatzrandes. Von einem Nein wären Private betroffen.

Die Pläne für den Innovationspark auf dem Militärflugplatz Dübendorf sind hochfliegend: Robotik, Mobilität, Raumfahrt, neuartige Fabrikationsverfahren, entwickelt von Privaten zusammen mit ETH und Universität Zürich. Kurzum: Dübendorf soll zum Entwicklungsstandort schlechthin werden.

Die Gegner des Projekts wollen dies um jeden Preis verhindern. Ein erstes Zwischenziel haben sie bereits erreicht: Das Behördenreferendum gegen die Umzonung des Flugplatzrandes ist zustande gekommen. 14 Gemeinderäte, unter Führung der SVP, haben es eingereicht. Nun kommt die Vorlage vors Volk.

Damit die alten Hangars inklusive der alten Bürogebäude umgebaut und zum Forschungsstandort werden können, muss aus der öffentlichen Zone eine Industriezone werden. Dieser Änderung hat der Dübendorfer Gemeinderat eigentlich bereits zugestimmt.

Keine Start-ups

Das Forum Flugplatz Dübendorf, welches das Grossprojekt ebenfalls verhindern will, begrüsst das Referendum und deshalb auch die Abstimmung. Diese Umzonung sei der erste Schritt für einen gigantischen Innovationspark, teilte das Forum mit. Dieses «Denkmal für einzelne Exekutivpolitiker» müsse verhindert werden.

Verhindert wird mit einem Nein zur Umzonung allerdings gar nichts: «Der Innovationspark wird dadurch nicht gestoppt», sagt Stadtpräsident Lothar Zjörien (BDP). Es gehe nur um gewisse Einschränkungen bei der Nutzung. Wird der Flughafenrand mit den Hangar-Gebäuden und Büros nicht zur Industriezone, dürften dort nur Firmen mit öffentlicher Beteiligung einziehen, also konkret nur solche, bei denen etwa die ETH oder die Universität mitmachen. Keinen Platz gäbe es hingegen für private Unternehmen, also Start-ups, die nicht mehr mit einer Hochschule zusammenarbeiten. Die alten Gebäude stünden also nicht allen offen.

Abstimmung im November

Gemäss Zjörien findet die Abstimmung voraussichtlich am 26. November statt. Am gleichen Tag stimmen die Anrainergemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen zudem darüber ab, ob sie eine Aktiengesellschaft gründen und den Flugplatz selber betreiben wollen.

Eine gemeinsame Aktiengesellschaft heisst allerdings noch nicht, dass die Gemeinden den Flugplatz auch wirklich betreiben könnten. Dazu müsste der Bund noch sein Einverständnis geben.

2014 beschloss der Bund, dass auf dem Areal des Militärflugplatzes - neben dem Innovationspark - auch noch Militär- und Zivilaviatik Platz finden sollen. Die drei Gemeinden stören sich vor allem an der Geschäftsfliegerei und wollen die Nutzung deshalb selber bestimmen.

Quelle: www.tagesanzeiger.newsnetz.chAutor: ema/sdaDatum: 20. Juli 2017

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