Doris Haldner

Das PPP-Pilotprojekt Neumatt in Burgdorf ist ein grosser Erfolg.

PPP-News

Bis zu 50% Förderung für E-Mobilität auch als PPP nutzbar

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BMVI setzt Förderrichtlinie Elektromobilität in Kraft / Langfristige Potenziale durch innovative Kooperationen noch steigerbar

Bis zum Jahr 2020 sollen in Deutschland 1 Million Elektrofahrzeuge in Betrieb sein. Zur Realisierung dieses ehrgeizigen Klimaschutzzieles hat die Bundesregierung einen weiteren Schritt nach vorne gemacht: Von dem im Juni veröffentlichten Förderprogramm für Elektromobilität, dessen Umfang zunächst 60 Millionen Euro beträgt, können Kommunen bis ins Jahr 2019 profitieren. Eine nachhaltige Projektstruktur und ein langfristiger Betrieb können dabei auch durch die Kooperation mit privaten Partnern besonders effizient umgesetzt werden.

Medienmitteilung der ÖPP Deutschland AG vom 22. Juli 2015

Bis zu 80 Prozent der rund 3 Millionen Fahrzeuge starken öffentlichen Fahrzeugflotte sind im Hinblick auf die erforderliche Reichweite und das Nutzungsprofil für den Betrieb mit Elektrofahrzeugen ganz besonders geeignet. Dies hat eine von Partnerschaften Deutschland 2013 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erstellte Untersuchung ergeben. „Die Chancen für einen Modernitätsschub durch eine rasche Erneuerung der öffentlichen Fuhrparks sollten mit der neuen Förderrichtlinie E-Mobilität jetzt entschlossen genutzt werden“, fordert Bernward Kulle, Vorstand der ÖPP Deutschland AG. Dabei steht die Förderung von öffentlichen Investitionen sowohl in Elektrofahrzeuge als auch in die Ladeinfrastruktur im Mittelpunkt.

Da neben der Anschaffungsinvestition auch der nachfolgende Betrieb gesichert werden müsse, sollten dabei Partnerschaftskonzepte mit privaten Dienstleistern oder auch Stadtwerken geprüft werden, so Kulle weiter. In einer Mobilitätspartnerschaft könne die öffentliche Hand langfristig von der Kompetenz und Innovationskraft eines privaten Anbieters profitieren und Zeit, Kosten und Risiken für den öffentlichen Nutzer reduziert werden. Auch die jetzt zur Verfügung gestellten, nicht rückzahlbaren Investitionsfördermittel könnten bei Öffentlich-Privaten Partnerschaften genutzt werden. Anträge für Förderungen, die bereits im Jahr 2016 starten sollen, müssen beim Projektträger Jülich bis zum 31.08.2015 eingereicht werden.

Durch einen Investitionsberatungsauftrag des Bundesministerium der Finanzen kann die ÖPP Deutschland AG bei der Erneuerung von öffentlichen Fuhrparks unterstützen und dazu kostenfreie Beratungen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und die Entwicklung von Modellen zur Ausgestaltung von Mobilitätspartnerschaften anbieten. Die 2013 in der Studie zu Partnerschaftsansätzen für ein modernes Flottenmanagement entwickelten Umsetzungsstrategien bieten hierfür eine geeignete Grundlage.

Quelle: www.partnerschaften-deutschland.deHerausgeber: ÖPP Deutschland AGDatum: 22. Juli 2015

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