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Das Privatkässeli ist staatlich erwünscht

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Kann ein Staatsangestellter gleichzeitig privater Unternehmer sein? An der Doppelrolle des Chefs der Joggelihalle scheiden sich die Geister.

von Samuel Hufschmid, bz Basel, 29. Juli 2016

Der Manager der St. Jakobshalle verdient bei jeder Veranstaltung über seine Firma eine Provision, obwohl er gleichzeitig Kantonsangestellter ist. Dieses seltsame Konstrukt wird von Experten des Vereins Public Private Partnership Schweiz kritisiert, beim Kanton hingegen sieht man dieses Modell als nötige Motivationsspritze. «Wenn die Zielsetzung ‹Wirtschaftlicher Erfolg und Mehreinnahmen entwickeln› erreicht werden soll, ist ein finanzieller Anreiz und Partizipation am Erfolg unumgänglich», schreibt die Finanzkontrolle in einer ausführlichen Untersuchung zur Vermarktung der Joggelihalle.

Verantwortungs-Durcheinander

Experten des Vereins Public Private Partnership (PPP) Schweiz hingegen stellen fest: «Wir raten, ein Durcheinander der Verantwortung zu vermeiden. Bei Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Organisationen sind eine saubere Definition der gemeinsamen Ziele, der Risikoverteilung und einer Verantwortungsgemeinschaft unerlässlich», sagt Geschäftsführer Heinz Gut. Ohne das Basler Modell im Detail zu kennen, habe er ein solches Konstrukt noch nie angetroffen. «Dass ein Staatsangestellter in seiner Funktion noch ein Business ausüben darf, ist unglücklich. Bei einem PPP-Modell kann man nicht gleichzeitig auf beiden Seiten stehen», sagt Gut.

Eine Private-Public-Partnerschaft ist gemäss Verein grundsätzlich eine interessante Struktur für eine Eventhalle. «Das Ziel des Kantons ist es ja nicht, ein Unternehmer im Eventbereich zu werden – sondern gute Events zu beherbergen», sagt Gut.

Besser geeignet wäre ein Public-Private-Partnership-Modell, bei dem zwischen dem Staat und einer Firma ein langjähriger Vertrag abgeschlossen wird, der nebst dem Betrieb auch die Planung, den Bau und die Finanzierung umfasst. Für die Joggeli-Halle würde dies auch die derzeit durchgeführte Komplettsanierung beinhalten. Was aber in Basel nicht der Fall ist: Der Kanton zahlt die nötigen 105 Millionen Franken aus der eigenen Tasche. «Das ist ungeschickt, denn bauliche Massnahmen sollten von Vorteil vom späteren Betreiber geplant und finanziert werden. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass die Halle später auch zu vernünftigen Kosten betrieben werden kann.»

Kontrollstelle ortet Konflikte

Während die Finanzkontrolle das Privatkässeli des Staatsangestellten grundsätzlich befürwortet, wird im Bericht auch kritisch festgehalten, dass bei der aktuellen Lösung ein gewisses Konfliktpotenzial betreffend Arbeitszeitmodell, Personalrecht und Erfolgsbeteiligungen besteht. Und bei einer Umfrage der Finanzkontrolle bei Konzert-Veranstaltern sagt einer der Angefragten, dass die «Art der Anstellung des Direktors zu diskutieren ist», weil es Interessenskonflikte gebe, «wenn der Direktor einerseits Umsatzmandate hat und andererseits Kantonsangestellter ist.»

Grosse Bands sind Fehlanzeige

Gleichzeitig ist Kastls Leistungsausweis nicht absolut überzeugend. Eine Analyse zeigt, dass unter seinem Vorgänger Michel Loris-Melikoff mehr Veranstaltungen und mehr Konzerte stattgefunden haben (siehe Grafik). Unter Kastl, ab 2014, gab es zwar im ersten Jahr eine Rekordanzahl Events, jedoch lediglich vier Konzerte. 2015 war es die tiefste Gesamtauslastung an Events seit fünf Jahren.

Dabei ist die pure Anzahl an Events, gerade im Konzertbereich, nur die eine Seite der Medaille. Ebenso entscheidend ist die Qualität. Ein Kenner des hiesigen Konzert-Geschehens will auf Anfrage gar einen Rückschritt festgestellt haben: «In den Jahren 2011 und 2012 traten einige Bands auf, die zur Speerspitze der alternativen Rockmusik zählen und ein überregionales Publikum anziehen.» Beispiele dafür seien Muse, Gossip oder Sigur Ros. Demgegenüber sei Kastl kein wirklicher Coup gelungen. Im Rock-Genre traten in den vergangenen zwei Jahren in erster Linie Bands auf, die ihre besten Tage längst hinter sich haben, wie etwa Slash oder Mötley Crüe. «Ein innovatives Band-Booking sieht anders aus», sagt der Pop- und Rock-Kenner.

Quelle: bz BaselAutor: Samuel HufschmidDatum: 29. Juli 2016

Ergänzende Stellungnahme des Vereins nach Erscheinen des Artikels:

„Ungewöhnlich“ darf in diesem Fall nicht „ungeeignet“ gleichgesetzt werden. Wir haben das Konstrukt nicht kritisiert, weil uns der Fall und seine Hintergründe nicht bekannt waren. Ganz offensichtlich aber erfüllt die Regelung die in sie gesteckten höheren Erwartungen: Die Joggelihalle wird seither häufiger für Veranstaltungen genutzt und bringt dem Kanton seit 2007 mehr Ertrag als zuvor. Dass dabei ein Privater ebenfalls profitiert, auf dessen Einsatz dieser Erfolg zurückzuführen ist, daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen."

Folgeartikel der bz Basel:

Christoph Eymann: «Wir wollten ursprünglich keine Anstellung für Kastl», bz Basel, 30. Juli 2016

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