Prof. Dr. A. Lienhard

Die kooperative Aufgabenerfüllung lässt sich auch verfassungs- rechtlich legitimieren.

PPP-News

Garantierte Energieverbrauchslimiten in ÖPP-Verträgen

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Nutzerverhalten ist wesentlich

Fast 80 Prozent der Lebenszykluskosten eines Gebäudes entfallen auf die Nutzungsphase. Integrale, den hohen gesetzlichen Anforderungen an Energieeffizienz gerecht werdende Energiekonzepte schaffen die Basis für eine energieeffiziente Bewirtschaftung des Gebäudes. Das Energiemanagement, die wiederkehrende Überprüfung und Anpassung des Energiekonzepts und das Nutzerverhalten üben einen großen Einfluss auf das Erreichen der gesteckten energetischen Ziele aus.

von Prof. Dr.-Ing. Tanja Kessel und Dipl.-Ing. Wiebke Völker, www.behoerden-spiegel.de

Nicht nur ökonomische Gründe sorgen für eine Fokussierung auf den Energieverbrauch in der Betriebsphase eines Gebäudes; die öffentliche Hand muss ferner über die Schaffung energieeffizienter öffentlicher Gebäude ihrer Vorbildfunktion sowie der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben gerecht werden. Welche drei Säulen dabei die Voraussetzungen für eine energieeffiziente Bauwerksbewirtschaftung bilden, wird nachfolgend beleuchtet.

Bereits mit der Ausschreibung werden die Anforderungen an den energetischen Standard und damit die Anforderung an die Energieeffizienz des Gebäudes definiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Sanierung oder eine Neuerrichtung handelt. Es wird vorab festgelegt,  ob das Gebäude die Vorgaben der aktuellen Energieeinsparverordnung erfüllt oder ob ein höherer energetischer Standard wie z.B. der Passivhausstandard erreicht werden soll.

Die Ausschreibung im Rahmen einer Öffentlich Privaten Partnerschaft (ÖPP) ermöglicht es, von den Bietern ein auf ihr Objekt zugeschnittenes Energiekonzept abzufragen, die die Optimierung der Kosten über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigen. Damit wird über die Auswahl der Gebäudetechnik ein Grundstein für ein energieeffizientes Gebäude in der Nutzungsphase gelegt.

Optimale Anreizstrukturen schaffen

Verbrauchsmengengarantien sind heute wesentlicher Bestandteil von ÖPP-Verträgen. Das heißt, dass zu Vertragsbeginn feste Entgelte für die Ver- und Entsorgung der Immobilie vereinbart werden, die über die gesamte Nutzungszeit gelten. Ferner wird damit das Mengenrisiko auf den privaten Auftragnehmer übertragen, der im Falle eines Übersteigens der von ihm kalkulierten und vertraglich vereinbarten Verbrauchsmengen die daraus entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen hat. Die Kalkulationsgrundlage für die Ermittlung der Verbrauchsmengen bildet das Nutzungsprofil des Gebäudes. Dieses wird den Ausschreibungsunterlagen beigefügt und später zum Vertragsbestandteil.

Weitergebend sehen ÖPP-Verträge heute meist ein durch den privaten Auftragnehmer durchzuführendes Energiemanagement vor. Dabei werden ihm die Optimierung der betriebstechnischen Anlagen und ihrer Betriebsweise, die Optimierung der baulichen Einflüsse auf den Energieverbrauch, jährliche Energieverbrauchsanalysen und die Initiierung von Energiesparmaßnahmen übertragen.

Vertraglich ist eine Partizipation des privaten Auftragnehmers an den Einsparungen durch das Energiemanagement verankert. Dadurch profitiert der Auftragnehmer zum Teil direkt an den Einsparungen, wodurch ein Anreiz zur kontinuierlichen Prüfung von  Energieeinsparungsmaßnahmen über den gesamten Vertragszeitraum geschaffen wird.

Mehrere Stufen der Nutzereinbindung

So elementar die Gebäudetechnik und die Anreizstrukturen sind, spielt das Nutzerverhalten  eine wesentliche Rolle bei der tatsächlichen Erzielung der technisch möglichen Energieeffizienz. Dabei sind unterschiedliche Stufen der Nutzereinbindung denkbar. Der Nutzer kann über eine Bedienoberfläche (sog. Touch Panel) in die Gebäudetechniksteuerung eingebunden werden. Dabei wird dem Nutzer über die Bedienoberfläche mitgeteilt, durch welche Steuerung der Gebäudetechnik (z.B. Hochfahren des Sonnenschutzes, Ausschalten der Beleuchtung) eine höhere Energieeffizienz erreicht werden kann. Er kann die Vorschläge annehmen oder ablehnen, sollten nutzungsabhängige Gründe dagegen sprechen. Durch diesen Technikeinsatz wird der Nutzer in die Optimierung der energieeffizienten Bewirtschaftung eingebunden, ohne seinen Einfluss auf die Steuerung des Raumklimas zu verlieren. Durch Schaffung eines finanziellen Anreizes durch Vereinbarung der Teilhabe des Nutzers an den Energieeinsparungen kann die Akzeptanz der Steuerung der Gebäudetechnik durch den Nutzer erhöht werden.

Pädagogischer Effekt inklusive

Dem gegenüber steht eine Ausrichtung der Gebäudetechnik auf einen autarken, allein durch die Gebäudeautomation gesteuerten optimalen Betrieb ("intelligentes Haus"). Dabei hat der Nutzer keinerlei Einfluss auf die Steuerung der Gebäudetechnik, die vollautomatisch erfolgt. Nachteile dieser Variante sind, dass die fehlende Nutzereinbindung bei diesem das Gefühl der Bevormundung hervorruft und kein Bewusstsein für sein Handeln schafft.

Bis zu welchem Grad der Nutzer in die Steuerung der Gebäudetechnik eingebunden werden sollte, ist von der Nutzungsart sowie Nutzerstruktur abhängig. So kann in Schulgebäuden eine Bedienoberfläche auch zu Lehrzwecken in einzelnen Bereichen eingesetzt werden, um das Energiebewusstsein der Schüler zu stärken. Im Büroimmobilienbereich ist eine Steuerungsmöglichkeit auch auf Raumebene vorstellbar. Vorstellbar ist auch eine Kombination, die eine Steuerung durch den Nutzer für bestimmte Parameter zulässt und für andere ausschließt.

Über die Autorinnen: Prof. Dr.-Ing. Tanja Kessel lehrt an der TU Braunschweig Immobilien- und Infrastrukturmanagement, Dipl.-Ing. Wiebke Völker arbeitet für die Infrastrukturberatung PSPC in Berlin.

Quelle: www.behoerden-spiegel.deAutorinnen: Tanja Kessel, Wiebke VölkerDatum: 6. August 2014

 

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