Lorenz Bösch
Die Lebenszyklus-betrachtung ist ein zentrales Thema im PPP-Modell.
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Damit folgen Stadt- und Regierungsrat den Empfehlungen einer externen Expertengruppe. Diese hatte in den vergangenen Monaten eine Lagebeurteilung vorgenommen und die Entscheidungsgrundlagen für das weitere Vorgehen erarbeitet. Anlass dafür waren Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Trägerschaft über die Weiterentwicklung des Projekts.
Gemäss aktuellem Raumprogramm ist beim Bau des neuen Kunsthauses mit Kosten von rund 45 Millionen Franken zu rechnen. Ursprünglich war vorgesehen, diese Kosten zwischen Stadt und Kanton Zug sowie der Zuger Kunstgesellschaft zu dritteln.
Angesichts des Investitionsbeitrages sei es jedoch zwingend, eine vierte, private Kraft in die Finanzierung einzubinden, heisst es in der Mitteilung. Man rechne mit mindestens 15 bis 20 Millionen Franken, die via Mäzenatentum oder Sponsoring in die Public-Private-Partnership einzubringen seien.
Zudem werde vom Kunsthaus die Zusicherung erwartet, dass mit weiteren sieben Millionen Franken von Donatorenseite gerechnet werden könne. Der Kanton böte als Grundeigentümer im Gegenzug an, das ehemalige Kantonsspital-Areal "zu einem moderaten Baurechtszins zur Verfügung zu stellen", heisst es weiter.
An den künftigen Betriebskosten wollen sich Stadt und Kanton nur beteiligen, wenn die geplante Public-Private-Partnership zustandekommt.
Da sich mit der Neupositionierung des geplanten Kunsthauses die Anforderungen in kaufmännischer Hinsicht wesentlich erhöhten, schlagen die Experten zudem die Einsetzung eines CEO vor. Der Bebauungsplan soll nun wie geplant dem Grossen Gemeinderat der Stadt Zug vorgelegt und voraussichtlich Ende 2014 beschlossen werden. Abschliessend werde der Regierungsrat den Plan genehmigen.
>>> Link zur Medienmitteilung der Zuger Baudirektion vom 25. August 2014
Quelle: www.bluewin.ch / sda | Datum: 26. August 2014 |
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