Lorenz Bösch
Die Lebenszyklus-betrachtung ist ein zentrales Thema im PPP-Modell.
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Kommentar der DKC Deka Kommunal Consult GmbH, Düsseldorf |
Mit dem Modell der öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) wurden gerade im kommunalen Hochbau in den letzten 15 Jahren viele Erfahrungen gesammelt und beträchtliche wirtschaftliche Einsparungen generiert. Angesichts einiger Negativbeispiele und der gefärbten Berichterstattung in den Medien versuchen immer mehr kommunale Entscheidungsträger, kreative Kompromisslösungen zu finden. Dabei sollen die positiven Effekte einer ÖPP-Lösung, wie zum Beispiel Lebenszyklusbetrachtung, die ausgewogene Risikoverteilung sowie der Nachhaltigkeitsgedanke, mit den Vorzügen der kommunalen Eigenrealisierung kombiniert werden.
Der scheinbare Königsweg nennt sich öffentlich-öffentliche Partnerschaft (ÖÖP).
Die Komplettleistung aus Planung, Finanzierung, Bau und anschließendem Betrieb soll von einem kommunalen Unternehmen übernommen werden. In der Regel ist dabei eine Inhouse-Vergabe möglich, die Umsatzsteuerbelastung kann optimiert werden, und die Leistungserfüllung erfolgt quasi „im eigenen Haus“.
Das bislang prominenteste Beispiel lieferte im Jahr 2007 die Freie und Hansestadt Hamburg. Mit dem größten ÖÖP-Projekt im Bereich des kommunalen Hochbaus hat ein Hamburger Wohnungsunternehmen für die Stadt die Modernisierung, den Neubau und die Bewirtschaftung von 32 Schulen übernommen. Damit steht das Wohnungsunternehmen nicht alleine, auch aus Lünen, Augsburg, Hildesheim und Weimar sind vergleichbare Beispiele bekannt.
Es ist aber nicht alles Gold, was glänzt.
Werden diese Modelle nur genutzt, um Ausschreibungspflichten und -verfahren und politische Widerstände zu umgehen oder die Kapazitäten der Kernverwaltung virtuell aufzustocken, ist der Erfolg einer ÖÖP nicht sicher. Besonders kritisch sind Überlegungen zu beurteilen, das Leistungspaket an branchenfremde öffentliche Unternehmen zu vergeben, wie beispielweise klassische Hochbauleistungen an ein kommunales Stadtwerk.
Nur wenn dem ausführenden kommunalen Unternehmen auch Werkzeuge für eine straffere und effizientere Leistungserfüllung zur Verfügung stehen, darf ein Wirtschaftlichkeitsvorteil erwartet werden. Dies ist – um nur ein Beispiel zu nennen – dann der Fall, wenn das öffentliche Unternehmen aus seinem Zweck und seiner Struktur heraus Paket- oder Generalunternehmervergaben mit weitreichender Risikoübertragung vornehmen kann, die dahinter stehende Gebietskörperschaft aber nicht.
Wie so oft, liegt die Wahrheit in der Mitte.
In einem passenden Umfeld und mit richtig strukturierten Vorüberlegungen können ÖÖP erfolgreich sein. Die eierlegende Wollmilchsau sind sie nicht.
Quelle: Newsletter der DKC GmbH | Ausgabe: DKC Info N°2 | Datum: 16. März 2015 |
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