Prof. Dr. A. Lienhard

Die kooperative Aufgabenerfüllung lässt sich auch verfassungs- rechtlich legitimieren.

PPP-News

ÖPP-Pläne der Grossen Koalition in Deutschland

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Im Koalitionsvertrag zwischen der Union und der SPD werden öffentlich-private Partnerschaften bzw. Public Private Partnerships im Zusammenhang mit der Verkehrsinfrastruktur explizit erwähnt. 

Nach wochenlangen Verhandlungen steht jetzt der Koalitionsvertrag. Konkret heisst es im Kapitel 1.3 zum Thema Infrastruktur unter dem Bereich "Verkehr":

"Die Fortentwicklung von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) braucht einen breiten gesellschaftlichen Konsens. Wir wollen die Möglichkeiten der Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten Geldgebern oder Infrastrukturgesellschaften als zusätzliche Beschaffungsvariante nutzen, wenn dadurch Kosten gespart und Projekte wirtschaftlicher umgesetzt werden können. Dies muss ebenso wie bei Betriebsvergaben in jedem Einzelfall transparent und unabhängig nachgewiesen werden. Wir gestalten ÖPP mittelstandsfreundlicher aus. Die Methodik der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden wir evaluieren und standardisieren."

Der "Behörden Spiegel", ein deutsches Informationsportal zum Thema Öffentlicher Dienst, bleibt ob dieser Formulierung skeptisch: 

"Der Absatz bleibt an vielen Stellen schwammig und wirft mehr Fragen auf als er beantwortet. Was bedeutet zum Beispiel ein "unabhängiger" Nachweis des Wirtschaftlichkeitsvorteils von ÖPP? Einige Punkte stellen zudem keine Neuerungen dar: Inwiefern sollen etwa Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (weiter) standardisiert werden? Wie der gesamte Absatz genau auszulegen ist und für welche Bereiche außerhalb des Verkehrssektors ÖPP beim Bund noch Anwendung finden könnte, bleibt für diese Legislaturperiode wohl abzuwarten."

>>> Hier geht's zum vollständigen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (PDF)

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