Kurt Signer
Das Lebenszyklusmodell ist ein wegleitender PPP-Kerngedanke für die Weiterentwicklung des Immobilienmanagements der öffentlichen Hand.
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Im Rahmen einer Neufassung der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) schreibt das Ministerium erstmals vor, dass die Variante des Public Private Partnerships (PPP) bzw. der öffentlich-privaten Partnerschaft (OPP) In jedem Beschaffungsverfahren mit Kosten über 1 Mio. Euro (ohne Baunebenkosten) zwingend untersucht werden muss. Dieser Erlass hat zur Folge, dass bei jeder Beschaffung neben Kauf, Miete, Leasing bzw. Mietkauf und Eigenbau auch das PPP- bzw. das ÖPP-Modell zu prüfen und Entscheidungen genau zu dokumentieren sind. Der ÖPP-Eignungstest ist damit als Regelfall vorgeschrieben. Bei einem positiven Eignungstest darf eine andere Beschaffungsvariante nur realisiert werden, wenn deren Vorteilhaftigkeit durch eine spezielle Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nachgewiesen ist. Damit kann die Entscheidung für oder gegen OPP nicht mehr ohne einen konkreten und korrekten Vergleich getroffen werden.
Das Ministerium verschafft so neuen Veranschlagungsgrundsätzen Geltung, zu denen die lebenszyklusorientierte Optimierung der Kosten, die Betrachtung der Gesamtwirtschaftlichkeit von Investitionen unter Berücksichtigung der Folgekosten und der Nachheftigkeit sowie die Berücksichtigung von Risikokosten bereits in der Variantenuntersuchung gehören.
Auch die Bundesverwaltung in Bern ist aufgefordert, PPP-Modelle zu erwägen
In der Schweiz hat der Bundesrat die Anwendung des PPP-Modells für die Verwaltung ebenfalls festgeschrieben, wenn auch nicht so strickt, wie dies nun in unserem nördlichen Nachbarland geschehen ist. Seit 2009 sind die Verwaltungseinheiten des Bundes gehalten, «In geeigneten Fällen» die Möglichkeit von längerfristigen, vertraglich geregelten Partnerschaften mit Privaten (Public Private Partnership) zu prüfen. Die Zusammenarbeit mit Privaten hat der Bundesrat mit einer Teilrevision der Finanzhaushattverordnung (FHV) in einem neuen Artikel geregelt und in einer Weisung festgeschrieben. Projekte in der Schweiz dürfen nur im Rahmen von PPP-Modellen abgewickelt werden, wenn damit eine wirtschaftlichere und effektivere Mittelverwendung erreicht wird. Für Lorenz Bösch, Präsident des Vereins PPP-Schweiz, wäre es wünschenswert, wenn die öffentlichen Verwaltungen des Bundes und der Kantone Bauvorhaben offensiver nach der International erprobten PPP-Methodik planen würden. Planung nach PPP-Standards fördert auf alle Fälle kostenbewusstes und auch qualitativ hochwertiges Bauen. Wünschenswert wäre, wenn der Planungsprozess klar aufzeigen würde, welches Realisierungsverfahren am vorteilhaftesten ist; damit würde auch der Zielsetzung des PPP-Gedanken entsprochen, kostengünstig und gleichzeitig nachhaltig zu bauen
Autor/Herausgeber | HK Gebäudetechnik |
Quelle | HK-GT 2012/05 |
Datum | 02. 05. 2012 |
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