Jacky Gillmann

PPP erfordert Überlegungen übers reine Bauen hinaus, was für alle Beteiligten von Vorteil ist.

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Solothurner Kantonsparlament weist neue PPP-Gesetzesvorlage zurück

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Regierungsrat muss über die Bücher

PPP-Finanzierungen: Der Kantonsrat weist die Gesetzes-Vorlage überraschend zurück

von Marco Zwahlen

Der Kantonsrat hat gestern die gesetzliche Regelung für Finanzierungsmodelle bei öffentlich-privaten Partnerschaftsmodellen (Public Private Partnership) mit 51 gegen 42 Stimmen zurückgewiesen. Die entsprechende Ergänzung des Gesetzes über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung muss nochmals überarbeitet werden. Die Rückweisung ist überraschend. Nach dem Vernehmlassungsverfahren deutete nichts darauf hin. Ausserdem wurde, wie in der Vernehmlassung verlangt, explizit festgehalten, dass eine PPP-Finanzierung nur zum Zug kommen kann, wenn sich diese für den Kanton wirtschaftlich auszahle. Auch die kantonsrätliche Finanzkommission (Fiko) stand hinter der Vorlage.

Die gesetzliche Verankerung von PPP-Finanzierungen hatten Aufträge von Markus Schneider (SP, Solothurn) und der FDP gefordert. Ausgelöst wurden die Aufträge im Zusammenhang mit dem Bau des Parkhauses des Kantonsspitals Olten.

Offenere Regelung verlangt

Die neue Bestimmung sah vor, dass die Investitionskosten analog zu ordentlichen Finanzierungen je nach Höhe der Ausgabe das Volk (obligatorisches oder fakultatives Finanzreferendum), der Kantonsrat oder bei Kleinprojekten der Regierungsrat zu bewilligen habe. Und: Die Ausgabenbefugnis bestimmt sich analog der Leasing-Regelung nach der Summe der vereinbarten jährlichen Raten.

Kurzfristig ist die parlamentarische Gruppe für Wirtschaft und Gewerbe zu einem anderen Schluss gekommen als die Fiko. "Wir wollen das Kind nicht mit dem Bade ausschütten", begründete Urs Allemann (CVP, Rüttenen) seitens der Gruppe Rückweisungsantrag. Verlangt wird eine "offenere Regelung". Die hohen Anforderungen würden PPP-Finanzierungen faktisch verhindern. Für Rückweisung plädierte namens der SVP-Fraktion auch Colette Adam (Derendingen). Der Volkspartei sind die Regelungen zu wenig klar. Nach wie vor unbefriedigend gelöst sei der Wirtschaftlichkeitsnachweis.

Grüne-Sprecher Felix Wettstein (Olten) ortet hier einen Widerspruch. Den einen sei die Regelung zu strikt, den anderen zu offen. Die Grünen sind überzeugt, dass eine PPP-Finanzierung grundsätzlich nicht häufig infrage kommen werde. Eine gesetzliche Regelung für diese seltenen Ausnahmefälle braucht es aber. In der Regel aber finanziere der Staat Projekte selber, weil es sich beim Projekt um eine öffentliche Aufgabe handle, oder der Staat schliesse mit Privaten Leistungsvereinbarungen ab. Wie die Grünen stellte sich auch die SP hinter die Vorlage. Für die Genossen ist entscheidend, dass als Bedingung für eine PPP-Finanzierung diese für den Kanton günstiger ausfallen müsse, wie Simon Bürki (Biberist) erklärte. Grundsätzlich aber sollen Investitionen des Kantons über den ordentlichen Budgetweg genehmigt und finanziert werden. In Ausnahmefällen kann eine PPP-Finanzierung sinnvoll sein. Den Rückweisungsantrag "auf die Schnelle" bezeichnete Bürki als unseriös.

Zu viele Forderungen erfüllt?

Auch die FDP stellte sich hinter die Vorlage. "Es ist eine sinnvolle Lösung", so Peter Brügger (Langendorf). Es handle sich um ein schlankes Gesetz, das genau den Forderungen der Freisinnigen entspreche. Und: Alle Forderungen respektive Anforderungen seien erfüllt. Wolle man etwas ändern, könne man nur am Wirtschaftlichkeitsnachweis schrauben oder "an der Finanzkompetenz ritzen", so Brügger. Nun: Dem Regierungsrat bleibt nach der Rückweisung der Vorlage durch den Kantonsrat wohl nichts anderes, als das eine oder das andere zu tun.

Autor/HerausgeberMarco Zwahlen
QuelleSolothurner Zeitung
Datum6.12.2012

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