Jacky Gillmann

PPP erfordert Überlegungen übers reine Bauen hinaus, was für alle Beteiligten von Vorteil ist.

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Stadt Zug gibt "Kunsthaus am See" auf

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Die Bemühungen, für ein neues Kunsthaus am See kurzfristig 15 bis 20 Millionen Franken von privater Seite zu akquirieren, brachten nicht den erhofften Erfolg. Damit sind die Voraussetzungen für eine weitere Mitwirkung von Stadt und Kanton Zug nicht mehr gegeben. Die beiden Exekutiven haben beschlossen, das Vorhaben von öffentlicher Seite aufzugeben.

Seit einiger Zeit wird in Zug der Plan verfolgt, auf dem ehemaligen Kantonsspitalareal am See ein neues Kunsthaus zu bauen. Nachdem das Vorhaben im vergangenen Frühjahr ins Stocken geraten war, verlangten der Kanton und die Stadt Zug eine externe Lagebeurteilung und ein Vorgehenskonzept. Im Sommer lagen diese Expertisen vor. Gestützt darauf machten der Regierungsrat und der Stadtrat Zug ihr weiteres Mitwirken am Projekt "Neues Kunsthaus am See" von Vorgaben abhängig, die bis Ende 2014 zu erfüllen waren. 

Wesentliche Vorgaben konnten bis Ende 2014 nicht erfüllt werden

Für den Bau des neuen Kunsthauses ist mit Kosten von rund 45 Millionen Franken zu rechnen. Angesichts des Investitionsbetrags haben es die Exekutiven von Kanton und Stadt Zug als zwingend erachtet, weitere private Kräfte in die Finanzierung einzubinden. Diese sollten - so die Vorgabe - mindestens 15 bis 20 Millionen Franken in die Public-Private-Partnership einbringen, sei dies via Mäzenatentum, mittels Sponsoring oder einer anderen Finanzierungsform.

Regierungsrat und Stadtrat haben entschieden


Die Findungskommission konnte trotz intensiver Suche bis Ende 2014 keine private Person oder Institution finden, die bereit gewesen wäre, den vorgegebenen Betrag in das Vorhaben zu investieren. Damit ist für den Regierungsrat und den Stadtrat von Zug eine zentrale Bedingung für die Weiterverfolgung des Projekts nicht erfüllt. Aus diesem Grund haben die beiden Exekutiven nun beschlossen, das Projekt seitens der öffentlichen Hand nicht mehr weiter zu verfolgen.

Bebauungsplanverfahren nicht tangiert

Das Bebauungsplanverfahren für das Areal des ehemaligen Kantonsspitals ist durch diesen Entscheid nicht tangiert. Das betroffene Baufeld an der geplanten Seeterrasse ist weiterhin für einen Neubau mit öffentlicher Ausstrahlungskraft vorgesehen. Im Moment sind allerdings noch keine alternativen Nutzungen zum bisher verfolgten Kunsthaus-Projekt bekannt. Für das Bebauungsplanverfahren ist dies nicht von Belang, denn der Entscheid für die konkrete Nutzung des Baufeldes kann unabhängig und zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Das Verfahren läuft also wie geplant weiter. Voraussichtlich im Februar findet die erste Lesung im Grossen Gemeinderat der Stadt Zug statt.

Quelle: www.schweizmagazin.chAutor: keine AngabeDatum: 17. Januar 2015

 

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