Jacky Gillmann
PPP erfordert Überlegungen übers reine Bauen hinaus, was für alle Beteiligten von Vorteil ist.
Autoren: Urs Bolz, Markus Schwyn
Seiten: 9
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Die Registerharmonisierung hatte zum Ziel, die Einwohnerregister (EWR) in den Kantonen sowie die im RHG bezeichneten Personenregister des Bundes zu harmonisieren. Eine der Aufgaben bestand darin jede im EWR geführte Person einer Wohnung zuzuweisen. Dies erfolgte auf Basis der im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) geführten Gebäude und Wohnungen, die mit dem Gebäudeidentifikator (EGID) und dem Wohnungsidentifikator (EWID) eindeutig zugewiesen werden können. Die Umsetzung stellte insbesondere in dicht besiedelten Gebieten mit einer grossen Anzahl von Mehrfamilienhäusern eine Herausforderung dar. Für die operative Aufgabe der Umsetzung evaluier-te das Bundesamt für Statistik (BFS) ein PPP-Modell und wählte die Post als nationalen Erfüllungspartner (PPP-Partner). Das BFS schloss mit der Post einen Partnerschaftsvertrag ab. Die Post ihrerseits schloss ihre Dienstleistungsverträge mit Kantonen und Gemeinden ab. Im Projekt wurden eine halbe Million Wohnungen und Gebäude aus dem GWR mit 2.5 Mio. Personen mit Hilfe einer Wohnungsnummer verbunden. Vertragspartner der Post waren die Kantone Basel-Stadt, Luzern und Zürich sowie weitere 80 Gemeinden in der ganzen Schweiz. Der Leistungsbezug erfolgte durch Kantone und Gemeinden zwischen 2008 und 2010 in jeweils gesonderten Verträgen.
Die Partner BFS und Post sind mit einer hohen Ambition in das Projekt eingestiegen. Die Post entwickelte eine umfassende, IKT-basierte Servicelösung, die sie Kantonen und Städten anbot. Die Projektabwicklung erfolgte in diesem Sinne in der Form einer Public Private Partnership, PPP (Aufgabenerfüllungspartnerschaft). Kernelement war die Partnerschaft zwischen dem BFS und der Post. Zwischen Post und Kantone/Städten bestand primär ein normales Verhältnis des Leistungseinkaufs. Die Post agierte wie ein privater Wirtschaftspartner, auch wenn nicht zu verkennen ist, dass die Post als Unternehmung im Eigentum des Bundes eine besondere Stellung besitzt.
Der vorliegende Bericht beschreibt das Projekt und die daraus gewonnenen Erfahrungen. Diese dürften für verschiedenste andere Partnerschaften zwischen öffentlicher Hand und wirtschaftlichen Unternehmen in der Erfüllung öffentlicher Aufgaben von Interesse und Nutzen sein.