Prof. Dr. Thomas Pfisterer
Für eine nachhaltige Finanzpolitik
Allgemeine Fragen zum PPP-Modell
Fragen zu PPP-Projekten in der Schweiz und im Ausland
Fragen zu gesetzlichen Rahmenbedingungen von PPP in der Schweiz
PPP umfasst die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und privater Wirtschaft und ist ein Lösungsansatz zur optimalen Erfüllung öffentlicher Aufgaben. PPP ist einerseits eine Beschaffungsvariante, die sich am Lebenszyklus orientiert. Darüber hinaus umfasst PPP nach dem allgemeinen Sprachgebrauch aber auch weitere Formen der partnerschaftlichen Aufgabenerfüllung, die sich insbesondere durch folgende Merkmale auszeichnen:
Für eine ausführliche Erläuterung der Kernelemente des PPP-Modells, siehe: "Das PPP-Modell - ein anderer Ansatz für öffentliche Aufgaben" (PDF, 3 Seiten) von Lorenz Bösch, Präsident des Vereins PPP Schweiz
Aufgrund der Vielgestaltigkeit der Anwendungsfelder gibt es (noch) keine allgemeingültige Definition. PPP ist kein geschlossener, streng wissenschaftlich definierbarer Begriff, sondern umfasst eine Bandbreite von Massnahmen im Feld zwischen staatlicher Aufgabenerfüllung. PPP ist in diesem Sinne weniger Instrument oder Methode, sondern ein Problemlösungsansatz, geprägt durch ein neues Kosten- und Leistungsbewusstsein der öffentlichen Hand.
PPP-Modelle weisen ein breit gefächertes Anwendungspotenzial auf: Hochbau / Agglomerations-, Schienen- und Strassenverkehr / Bildung / Kultur / Sportanlagen / Gesundheitswesen / Soziales / Justizeinrichtungen / E-Government / Armee (Logistik, Informatik, Ausbildung) / Versorgung und Entsorgung.
Beim PPP-Modell steht eine partnerschaftliche Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe im Vordergrund, bei der öffentliche und private Partner ihr Wissen und ihre Erfahrung einbringen. Bei Beschaffungen steht dabei immer eine Lebenszyklusbetrachtung im Mittelpunkt, die Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb über eine längere Zeitspanne (z.B. 20 Jahre) gegen ein fixes Entgelt umfasst.
Nein. Bei PPP geht es weiterhin um öffentliche Aufgaben, die aber gemeinsam durch die öffentliche Hand und Private wahrgenommen werden. Über den PPP-Projektvertrag (PPP-Konzession) kann die öffentliche Hand die Aufgabenerfüllung durch den Privaten zweckmässig steuern bzw. überwachen.
Diese Gefahr besteht bei vielen herkömmlichen Modellen der Zusammenarbeit zwischen Staat und Privaten. Bei PPP-Projekten wird eine sorgfältige Risikoallokation vorgenommen. Jede Partei trägt die Risiken, die sie am besten tragen kann. Die Risikotragung wird vertraglich so abgesichert, dass der betroffene Partner sie auch effektiv tragen muss.
PPP sind dann kostengünstiger, wenn die Einsparungen grösser sind als die Zusatzkosten. Bei PPP ist die private Mittelbeschaffung regelmässig teurer als diejenige der öffentlichen Hand. Auf der anderen Seite kann der Lebenszyklusansatz, die feste Vertragsdauer über eine längere Zeit, die zweckmässige Risikoverteilung und das private Management (nach Ausschreibung im Wettbewerb) zu sehr erheblichen Effizienzgewinnen führen, welche die zusätzlichen Kosten mehr als aufwiegen. Das PPP-Beschaffungsverfahren sieht Wirtschaftlichkeitsvergleiche mit konventionellen Beschaffungen vor. PPP kommt nur dann zum Zuge, wenn der durch PPP erwartete Nutzen grösser ist als diese Zusatzkosten.
Eine PPP bietet Chancen für alle Beteiligten.
Für die öffentliche Hand:
Für private Partner:
Partnerschaftsmodelle sind komplexe Modelle, die auch Risiken bergen. Im Unterschied zu vielen anderen Projekten und Kooperationsmodellen erfolgt in PPP eine standardisierte und professionelle Risikoprüfung auf Seiten der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft. Wie alle komplexen Vorhaben bergen auch PPP bezüglich des erhofften Erfolgs nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. PPP sollen nur eingesetzt werden, wenn ein Projekt geeignet ist. Entscheidungen, ob ein PPP-Modell zum Einsatz kommt, sind letztlich nicht nur unter wirtschaftlichen, sondern auch unter politischen Gesichtspunkten zu treffen.
Da mögen verschiedene Gründe mitspielen. Einer davon liegt in der im Vergleich zum Ausland guten finanziellen Lage, in der sich Bund, Kantone und Gemeinden noch immer befinden. Zudem gibt es in der Schweiz mit den verbreiteten Miet- und Investorenmodellen diverse Alternativen, die es in dieser Form im Ausland aufgrund strengerer Beschaffungsregeln nicht gibt. Im Bereich partnerschaftlicher Aufgabenerfüllung gibt es indessen viele Beispiele, die zwar nicht dem internationalen PPP-Standard (im Bereich Hochbau) entsprechen, aber durchaus zumindest als PPP im weiteren Sinne bezeichnet werden können.
Auf unserer Wissensplattform finden Sie eine Übersicht wie auch detaillierte Informationen zu allen uns gemeldeten Projekten in der Schweiz. Diese Liste erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In der Grundlagenstudie PPP in der Schweiz (2005) wird eine Vielzahl von Kooperationsprojekten aufgearbeitet und unter Gesichtspunkten von PPP gewürdigt.
Die Betriebserfahrungen mit dem PPP-Modell beim Verwaltungszentrum Neumatt in Burgdorf sind durchwegs positiv und in einer Broschüre Betriebsbilanz zusammengefasst. Konkrete Empfehlungen aus der Praxis für künftige Umsetzungen sind im Praxisleitfaden Hochbau detailliert umschrieben.
PPP hat in der Schweiz noch nicht einen etwa mit Deutschland vergleichbaren Verbreitungsgrad gefunden. Entsprechend gibt es weder grössere gesetzgeberische Normierungen noch eine wesentliche Rechtssprechung. Zudem werden solche Projekte hierzulande oft im Schiedsgerichtverfahren geklärt. Aus diesem Grund ist die Rechtsprechung zu PPP noch spärlich. Ein Bundesgerichtsentscheid ist jedoch 2C_116/2007 /aka bzw. 2C_396/2007/aka, Urteil vom 10. Oktober 2007.
Eine aktuelle Zusammenstellung findet sich in „Public Private Partnership – Gesetzgeberischer Handlungsbedarf“ (Bolz/Häner/Keusen/Bischof /Lienhard, Zürich 2008). Brennpunkte in diesem Zusammenhang stellen das Beschaffungswesen und die Mehrwertsteuer dar.
Die Verwaltungseinheiten des Bundes sind seit Ende 2008 gehalten, in geeigneten Fällen die Möglichkeit von längerfristigen, vertraglich geregelten Partnerschaften mit Privaten zu prüfen.
Ja. Eine entsprechende Aufstellung finden Sie hier.
Das Expertennetzwerk des Vereins bietet sogenannte Erstberatungen, d.h. Einspurhilfen an, jedoch keine projektbegleitende Beratung.
Nein. Gerne können wir aber eine geeignete Ansprechperson aus unserem Expertennetzwerk vermitteln, die eventuell in Form einer Erstberatung weiterhelfen kann. Kontaktformular
Bei öffentlichen Anlässen oder Veranstaltungen der öffentlichen Hand vermitteln wir gerne mögliche Referenten. Bei Anlässen von Firmen sind wir aufgrund der grossen Zahl von Anfragen eher zurückhaltend. Anfragen mit Beschrieb des Anlasses und Angaben zum Publikum sowie zu gewünschten Inhalten nehmen wir jedoch zur Abklärung gerne entgegen. Kontaktformular
Für fachliche Beiträge sind wir offen. Eingesandte Beiträge werden vor der Publikation durch die Experten des Vereins geprüft.
Schriften Dritter sind – so wir darüber verfügen – auf unserer Wissensplattform als Downloads verfügbar. Schriften des Vereins PPP Schweiz sind im Fachhandel erhältlich.